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News
Informationen im Versicherungsbereich


Oft haben Privatkunden im Bereich Versicherungen so einige offene Fragen:

 

 

Welche Versicherungen brauche ich? 

 

Kann ich meinem Anbieter vertrauen?

 

Was tun im Schadenfall, wer hilft?

 

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen, welche Fristen muss ich beachten?

 

Was ist eine fondsgebunde Lebensversicherung?

 

Welches Vorsorgeprodukt brauche ich?

 

 

Und, und, und....

 

 

Nicht umsonst ist die Versicherungsbranche noch immer eine Dienstleistung, bei welcher die persönliche Beratung eine wichtige Rolle spielt.

 

 

Thema:  RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

 

(dies sind allgemeine Info´s. Einzel-, bzw. Sonderfälle bitte mit Ihrem Vertreter des Vertrauens besprechen)

 

Wussten Sie schon, dass eine Risikolebensversicherung (kurz erklärt: eine Risikolebensversicherung ist ein Vertrag mit einer beliebigen Laufzeit (Mindest- bzw. Maximallaufzeiten geben die Versicherungsanbieter vor) auf eine (oder mehrere) versicherte Person (-en)  abgeschlossen mit einer vom Kunden gewünschten Versicherungssumme (höhere Summe = höherer Beitrag..), welche im Todesfall der versicherten Person an die bezugsberechtigte Person (üblich: Erben) ausbezahlt wird) auch mit fallendem Versicherungsschutz abgeschlossen werden kann? Dies erspart natürlich dem Kunden Beiträge.

 

Sinnvoll ist diese Form der Absicherung für Kunden (vor allem für den Hauptverdiener in der Familie), welche Ihre Immobilie mit knappen Budget finanzieren müssen.


Eine weitere Ersparnismöglichkeit für den Verbraucher ergibt sich bei der Absicherung "auf Gegenseitigkeit".

 

Beispiel: Mann und Frau werden in einem Risikolebensversicherungsvertrag jeweils eine versicherte Person. Sobald der Tod einer der beiden Personen eintritt, wird die Versicherungsleistung (einmalig) ausbezahlt. Das bedeutet, dass im Beispielfall nicht jeder eine eigene Risikolebensversicherung benötigt (nur ein Vertrag für 2 Personen spart Verwaltungs- und Stückkosten).

 

Bei zwei bestehenenden Verträgen würde jedoch beim Tod von beiden Personen natürlich auch aus jedem Vertrag die Versicherungsleistung bezahlt werden.

 

Bei der Variante "auf Gegenseitigkeit" bleibt in der Haushaltskasse durch den Leistungsverzicht und durch den Kostenvorteil mehr übrig (Anzahl der Verträge und Höhe der Absicherung muss jeder Kunde für sich bedarfsgerecht selbst entscheiden).

 

Eine Risikolebensversicherung kann in der Regel fristlos zum nächstmöglichen Termin (ist oft auch von der Beitrags-Zahlungsweise abhängig; bei einigen Anbietern ist eine Kündigung erst nach dem ersten Versicherungsjahr möglich). Angefallene Gewinnanteile, welche nach Kündigung noch übrig wären (oft werden Gewinnanteile direkt mit dem Beitrag verrechnet, so dass der Nettobeitrag für den Kunden günstiger ist), würden dann ausbezahlt.

 

 

Mailen Sie uns einfach (gern auch anonym) hierzu einfach
Ihre Fragen/Wünsche/Anregungen an: 

 

info@franken4all.de

 

 

Wir werden versuchen die meistgestellten Fragen nach Thema und Häufigkeit sortiert mit unserem Spezialisten abzuklären und die entsprechenden Info´s daraus als nächstse Pressemitteilung im September zu veröffentlichen.

 

 

Wenn Sie eine Versicherungsagentur in Franken haben und auch künftig in unserem fränkischen Branchenverzeichnis unter Versicherungen gelistet sein wollen, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu www.franken4all.de auf.

 

 

 

 

 

 

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Umfassende Informationen zu Risikolebensversicherungen und auch allen anderen Versicherungssparten finden Sie zum Beispiel bei der ERGO - Versicherungsgeschäftsstelle von Harald Pischitz in Lauf an der Pegnitz hier... 

 

 

 

Generalagentur Harald Pischitz

 

 

 

 



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